Ihr könnt die Satzung und die Gemeindeordnung auch als PDF laden und ausdrucken. In der Gemeindeordnung ist auch der Mitdliedsantrag enthalten.
Gemeindeordnung
Satzung

Satzung

 

§ 11 Auflösung des Vereins

1. Der Verein kann mit einer ¾ Mehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung religiöser Zwecke. Sofern zu diesem Zeitpunkt der Jesus Freaks International e.V. (Sitz: Hamburg) existiert und die erforderlichen Kriterien aus Satz 1 erfüllt, fällt diesem das Vermögen zu.

§ 12 Gemeindeordnung

1. Die Regelungen dieser Satzung können in einer Gemeindeordnung näher geregelt werden. Dies umfasst insbesondere die Verwirklichung des Vereinszweckes (§ 2 Absatz 2; nicht den Vereinszweck selbst), Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern (§ 4 Absatz 2) und die Definition des Begriffes “verantwortlicher Mitarbeiter” (§ 4 Absatz 3).

2. Die Gemeindeordnung darf weder den entsprechenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) noch dieser Satzung widersprechen. Sofern einzelne Regelungen der Gemeindeordnung den entsprechenden Regelungen des BGB oder dieser Satzung entgegenstehen, ist diese Regelung unwirksam; die übrigen Regelungen der Gemeindeordnung bleiben weiterhin wirksam.

3. Die Gemeindeordnung kann von ¾ der Vorstandsmitglieder aufgestellt bzw. geändert werden.

Satzung der Jesus Freaks Remscheid e.V.

nach der 4. Satzungsänderung vom 05.03.2002